Für die laufende oder regelmäßige Musiknutzung im Jugendzentrum/Jugendtreff besteht ebenso eine Anmeldepflicht für die eine Lizenzgebühr anfällt.
Unter „regelmäßig stattfindender Nutzung“ versteht die AKM:
- Hintergrundmusik (Radio, CD Player, Computer, DVD Gerät, Kassettenrecorder)
- TV mit Ton (Sportübertragungen)
- Karaoke-Abende
- Discoabende/Musikabende
- Spielmobile und ähnliche bewegliche Einrichtungen
Infos dazu findest du auf der AKM-Seite
Achtung:
Da es sich um eine Verpflichtung handelt, kann die AKM die Lizenzgebühren sowohl für Einzelveranstaltungen als auch für den Regelbetrieb bis zu 3 Jahren im Nachhinein mit Mahnspesen in Rechnung stellen.