Musiklizenzen für den Regelbetrieb in der Offenen Jugendarbeit

Für die laufende oder regelmäßige Musiknutzung im Jugendzentrum/Jugendtreff besteht ebenso eine Anmeldepflicht für die eine Lizenzgebühr anfällt.

Unter „regelmäßig stattfindender Nutzung“ versteht die AKM:

  • Hintergrundmusik (Radio, CD Player, Computer, DVD Gerät, Kassettenrecorder)
  • TV mit Ton (Sportübertragungen)
  • Karaoke-Abende
  • Discoabende/Musikabende
  • Spielmobile und ähnliche bewegliche Einrichtungen

Infos dazu findest du auf der AKM-Seite


Achtung:
Da es sich um eine Verpflichtung handelt, kann die AKM die Lizenzgebühren sowohl für Einzelveranstaltungen als auch für den Regelbetrieb bis zu 3 Jahren im Nachhinein mit Mahnspesen in Rechnung stellen.

 
So kommst du zur ermäßigten Musiklizenz